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Digitalisierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen Schleswig-Holstein
Fördert Beratung oder konkrete digitale Implementierung kleiner Unternehmen.
Antrag möglich
Digitaler Antrag ist möglich. Richtlinie aktuell bis 30. Juni 2027.
Was soll in deinem Unternehmen einfacher werden? Auch eine erste Idee reicht. Mit Luna kannst du daraus passende Maßnahmen und Fördermöglichkeiten entwickeln.
Wähle den Förderzweig und nenne dein geplantes Budget. Daraus zeigen wir ein unverbindliches Rechenbeispiel.
Das Wichtigste
Passt das Programm zu deinem Vorhaben?
- Für wen?
- Kleine gewerbliche Unternehmen in Schleswig-Holstein mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme.
- Was wird gefördert?
- Individuelle Digitalisierungsberatung; Softwareeinführung und Integration; Zugehörige Qualifizierung eigener Beschäftigter
- Wie hoch ist die Förderung?
- Bis 40 %; Beratungskosten 2.500–20.000 € (maximal 8.000 € Zuschuss), Umsetzungskosten 10.000–200.000 € (rechnerisch maximal 80.000 € Zuschuss).
- Wann beantragen?
- Kundenantrag mit eigenem ELSTER-Organisationszertifikat vor bindender Auftragsvergabe. Start erst nach Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn.
- Wann darfst du beginnen?
- Vor Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn darf nicht gestartet werden.
- Wann bekommst du Geld?
- Kunde finanziert vor; Erstattungsanträge mit bezahlten Belegen und Verwendungsnachweis.
- So unterstützen wir dich
- Wir klären die technische Lösung und erstellen das Angebot. Den Förderantrag erstellst du selbst oder mit einer unabhängigen Stelle: In diesem Programm muss die Antragshilfe von unserer geförderten Leistung getrennt bleiben.
- Dein nächster Schritt
- Wir besprechen die geplante Digitalisierung. Für den Antrag nutzt du eine unabhängige Beratung oder bereitest ihn selbst vor; danach stimmen wir den zulässigen Projektstart ab.
Vor der Beauftragung müssen die erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls Vergleichsangebote vorliegen.
Wann passt dieses Programm nicht?
- Wenn der bezahlte Anbieter aktiv den Förderantrag erstellt, werden seine Kosten nicht gefördert.
- Bindender Auftrag vor Antrag ist schädlich.
- Mittlere und große Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Förderung und Zahlung werden von der zuständigen Stelle entschieden. Die genannten Höchstbeträge sind keine Zusage für dein Projekt.
Nächster Schritt
Was möchtest du in deinem Unternehmen verbessern?
Beschreib uns deine Situation oder eine erste Idee. Wir klären mit dir die passende Leistung, die Fördervoraussetzungen und den möglichen Start. Deine bisherigen Angaben nehmen wir ins Gespräch mit.
Häufige Fragen
Wer bekommt die Förderung?
Kleine gewerbliche Unternehmen in Schleswig-Holstein mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme.
Wann darf ich starten?
Vor Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn darf nicht gestartet werden.
Wann fließt Geld?
Kunde finanziert vor; Erstattungsanträge mit bezahlten Belegen und Verwendungsnachweis.
Amtliche Quellen
Stand der Förderinformationen: 2026-10-18. Maßgeblich sind die aktuellen Unterlagen der Förderstelle.