1. Geltungsbereich und Vertragsrang
Diese Bedingungen gelten für standardisierte SaaS-, Cloud- und Abonnementleistungen von Tech4Humans. Sie ergänzen die AGB und gehen ihnen für Laufzeit, Abrechnung, Support, Wechsel und Beendigung vor. Individuelle Bestellung, Leistungsbeschreibung und ausdrücklich vereinbarte SLA-Werte haben Vorrang.
2. Leistung, Provider-Pool und Failover
Die gebuchten Module, Funktionen, Nutzungseinheiten, Limits und Regionen ergeben sich aus der Bestellung. Zur KI-Basisleistung gehören OpenAI, Microsoft Azure einschließlich Azure OpenAI, Amazon Bedrock im kommerziellen AWS Europa und Amazon Bedrock in der AWS European Sovereign Cloud in Brandenburg als gemeinsam genehmigter Provider-Pool.
Tech4Humans darf Aufträge nach technischer Verfügbarkeit, Modellfähigkeit, Regionseignung, Sicherheit und Failover-Bedarf innerhalb dieses Pools routen. Ein einzelner Provider oder eine bestimmte Region ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in der Bestellung zugesagt ist. Optionale Integrationen werden gesondert aktiviert.
3. Vertragsbeginn und Annahmenachweis
Produktivbetrieb und Abrechnung beginnen zum in der angenommenen Bestellung festgelegten Datum. Voraussetzung sind ein dokumentierter Annahmenachweis für Angebot beziehungsweise Bestellung einschließlich AGB, dieser Bedingungen und des vollständigen Provider-Pools sowie – bei Auftragsverarbeitung – ein wirksam angenommener AVV.
Die Bestellung fixiert mindestens Dokumentversionen und Inhalts-Fingerprints, Preis-Snapshot, Abrechnungsmodell, Module, Laufzeit, Kündigungsfrist und Annahmezeitpunkt. Eine technische interne Freigabe ohne Kundennachweis ersetzt die Vertragsannahme nicht.
4. Preise, Abrechnungsmodelle und anteilige Berechnung
Monatliche Grund- und Modulpreise werden im Voraus, verbrauchsabhängige Entgelte nach Ablauf der Abrechnungsperiode berechnet. Einrichtungsentgelte werden zum vereinbarten Projektstart fällig. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Beginnt oder endet eine laufende Leistung untermonatlich, wird sie taggenau nach Kalendertagen anteilig berechnet, sofern die Bestellung keinen abweichenden Abrechnungsbeginn bestimmt. Prepaid-Nutzungseinheiten und eindeutig als nicht erstattungsfähig vereinbarte Einrichtungsleistungen werden nicht anteilig erstattet, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
Jährliche Vorauszahlung ändert die Vertragslaufzeit nur, wenn eine feste Jahreslaufzeit ausdrücklich bestellt wurde. Eine automatische Jahresverlängerung findet nur statt, wenn sie in der Bestellung eindeutig vereinbart ist.
5. Laufzeit und ordentliche Kündigung
Der monatliche Standardvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Geht die Kündigung später ein, endet der Vertrag zum Ende des Folgemonats.
Ein ausdrücklich fest vereinbarter Zeitraum endet ohne Kündigung zum vereinbarten Datum. Eine Verlängerung oder automatische Erneuerung gilt nur, wenn sie in der Bestellung konkret bezeichnet ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6. Zahlungsverzug und Sperrung
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Tech4Humans darf betroffene Leistungen nach vorheriger Mahnung und angemessener Abhilfefrist von regelmäßig mindestens sieben Kalendertagen verhältnismäßig sperren, wenn der Rückstand erheblich ist. Sicherheits-, Missbrauchs- und Rechtsverstöße können eine sofortige, auf das Erforderliche beschränkte Sperrung rechtfertigen.
Während einer berechtigten Sperrung bleiben Entgelte geschuldet, soweit Tech4Humans die Leistung bereitgehalten hat und die Sperrung vom Kunden zu vertreten ist. Datenzugang, Export- und gesetzliche Rechte werden nicht weiter eingeschränkt als erforderlich.
7. Preis- und Leistungsänderungen
Preisänderungen für unbefristete Verträge sind nur aufgrund nachvollziehbarer Änderungen von Personal-, Infrastruktur-, Provider-, Lizenz-, Energie-, Abgaben- oder Compliancekosten zulässig. Kostensenkungen werden angemessen berücksichtigt. Tech4Humans informiert mindestens sechs Wochen vorher in Textform.
Bei einer für den Kunden nachteiligen Preis- oder wesentlichen Leistungsänderung kann der Kunde zum Änderungszeitpunkt kündigen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung zu einer Änderung der Hauptleistung, der Haftung, der Laufzeit oder des vereinbarten Preismodells.
8. Support und Servicebetrieb
Standard-Support erfolgt an Berliner Werktagen montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr über die mitgeteilten Supportkanäle. Tech4Humans priorisiert Sicherheits- und Totalausfälle und informiert bei erheblichen Störungen angemessen über Status und Abhilfe.
Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit, Reaktionszeit, Servicegutschrift oder 24/7-Bereitschaft gilt nur, wenn sie in der Bestellung oder einem ausdrücklich einbezogenen SLA konkret vereinbart ist. Ohne solche Vereinbarung schuldet Tech4Humans einen fachgerechten, dem Stand der Technik entsprechenden Betrieb, aber keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.
9. Module, Limits und Änderungen im laufenden Vertrag
Zusätzliche Module werden erst nach dokumentierter Bestellung und zum vereinbarten Wirksamkeitsdatum aktiviert. Entfernte Module bleiben bis zum Ende ihrer Kündigungs- oder Abrechnungsperiode verfügbar. Preis, Limits und anteilige Berechnung werden vor Bestätigung transparent ausgewiesen.
Das Pflichtmodul der gebuchten Basisleistung kann nicht isoliert entfernt werden. Eine Änderung, die personenbezogene Verarbeitung, neue optionale Subprozessoren oder neue Datenkategorien auslöst, setzt die erforderliche AVV- und Datenschutzaktualisierung voraus.
10. Daten, Sicherheit und Sicherungen
Der Kunde behält seine Rechte an eingebrachten Daten und kundenspezifischen digitalen Assets. Tech4Humans verarbeitet sie nur zur Vertragsdurchführung, Sicherheit, Abrechnung und aufgrund dokumentierter Weisungen. Sicherheitsmaßnahmen und Löschfristen ergeben sich ergänzend aus dem AVV.
Der Kunde hält eigene Kopien geschäftskritischer Ausgangsdaten und exportiert benötigte Daten vor Vertragsende. Tech4Humans unterstützt Exporte und Providerwechsel nach den folgenden Regelungen.
11. Providerwechsel und Portierung nach dem EU Data Act
Der Kunde kann jederzeit in Textform die Einleitung eines Wechsels zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst, zu einer eigenen ICT-Infrastruktur oder die Löschung seiner exportierbaren Daten verlangen. Die Einleitung erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung.
Die reguläre Übergangsphase beträgt höchstens 30 Kalendertage. Tech4Humans unterstützt angemessen, wahrt Geschäftskontinuität und Sicherheit und informiert über bekannte Kontinuitätsrisiken. Ist die Frist technisch nicht machbar, informiert Tech4Humans innerhalb von 14 Arbeitstagen mit Begründung; die alternative Übergangsphase beträgt höchstens sieben Monate. Der Kunde kann die Übergangsphase einmal angemessen verlängern.
Exportierbar sind insbesondere vom Kunden bereitgestellte Kontakte, Dateien und Inhalte, kundenspezifische Konfigurationen, Nachrichten, kundenspezifische Prompts und Workflows, erzeugte Ergebnisse sowie zur Weiternutzung erforderliche Nutzungs- und Protokolldaten. Ausgenommen sind Tech4Humans-Quellcode, Basismodelle, generische Systemprompts und Bibliotheken, interne Sicherheits- und Betriebsdaten, Daten anderer Kunden sowie geschützte Geschäftsgeheimnisse, soweit die Ausnahme den Wechsel nicht verhindert oder verzögert.
Exporte erfolgen – abhängig vom Datentyp – als Originaldateien sowie in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten wie JSON oder CSV. Nach Ende der Übergangsphase bleiben exportierbare Daten mindestens 30 Kalendertage abrufbar und werden anschließend gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, dokumentierte Weisung oder AVV-Regelung entgegensteht.
Bis einschließlich 11. Januar 2027 dürfen Wechselentgelte höchstens die unmittelbar verursachten Wechselkosten abdecken. Ab 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben; gesondert beauftragte Zusatzleistungen außerhalb der gesetzlichen Wechselunterstützung bleiben vergütungspflichtig. Aktuelle Formate, Verfahren, Einschränkungen und Infrastruktur-Jurisdiktionen: https://www.tech4humans.de/data-act.
12. Internationale Zugriffe und Verarbeitungsorte
Die technisch eingesetzte Infrastruktur und ihre Jurisdiktion richten sich nach dem aktiven Provider und der vereinbarten Region. Tech4Humans veröffentlicht unter https://www.tech4humans.de/data-act eine aktuelle Übersicht und beschreibt Maßnahmen gegen unionsrechtswidrige staatliche Zugriffe auf in der Union gehaltene nicht personenbezogene Daten. Für personenbezogene Daten gilt zusätzlich der AVV.
13. Datenschutz und AVV
Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, ist der bei Vertragsannahme fixierte AVV zwingend. Er umfasst den vollständigen KI-Provider-Pool und die konkret aktivierten optionalen Dienste. Ohne beidseitig dokumentierten AVV-Abschluss wird keine produktive Auftragsverarbeitung aktiviert.
14. KI-Nutzung und menschliche Aufsicht
Der Kunde nutzt KI-Funktionen nur für die vereinbarten unterstützenden Zwecke, informiert betroffene Personen, soweit erforderlich, und gewährleistet angemessene menschliche Aufsicht. Verbotene Praktiken, Hochrisiko-KI-Anwendungen sowie automatisierte personenbezogene Entscheidungen sind ausgeschlossen. Ergibt die Prüfung einer Zweckänderung eine Hochrisiko-Einstufung, wird der Einsatz von Tech4Humans nicht angeboten, aktiviert oder unterstützt.
15. Folgen der Beendigung
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleiben die Leistungen und Entgeltpflichten bestehen. Nach Vertragsende deaktiviert Tech4Humans produktive Zugänge und führt Export, Rückgabe und Löschung nach der Wechselregelung und dem AVV durch. Gesetzlich aufzubewahrende Abrechnungs- und Nachweisdaten bleiben gesperrt gespeichert.
Offene verbrauchsabhängige Entgelte werden mit der Schlussrechnung abgerechnet. Vorauszahlungen werden nur für Zeiträume nach Vertragsende anteilig erstattet, soweit sie nicht wirksam als nicht erstattungsfähige Einrichtungs- oder Festlaufzeitvergütung vereinbart wurden.
16. Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die AGB in der bei Vertragsannahme fixierten Fassung. Änderungen dieser Bedingungen werden nur nach dem in den AGB beschriebenen Verfahren wirksam. Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht bleiben vorrangig.
Tech4Humans GmbH
Arndtstraße 7, 12623 Berlin
www.tech4humans.de
Geschäftsführer: Torsten Heymann