1. Geltungsbereich, Vertragsschluss und Einbeziehung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) sind nicht Gegenstand des Standardangebots.
Tech4Humans weist vor Vertragsschluss auf die konkret geltende Fassung hin und stellt sie so bereit, dass der Kunde sie speichern und wiedergeben kann. Vertragsbestandteil wird nur die vor Annahme bereitgestellte und vom Kunden akzeptierte Fassung. Historische Fassungen bleiben für den jeweiligen Vertrag maßgeblich, bis eine Änderung wirksam vereinbart wird.
Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Unterzeichnung eines Bestellscheins, Bestätigung im Kundenportal oder eine andere dokumentierte Annahmeerklärung zustande.
2. Vertragsunterlagen und Rangfolge
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelles Angebot, Bestellschein oder Auftragsbestätigung; individuelle Leistungsbeschreibung und ausdrücklich vereinbartes SLA; Vertragsbedingungen für Abonnements bei SaaS-/Abo-Leistungen; diese AGB. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geht für die Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
Nicht existente, nicht bereitgestellte oder lediglich künftig angekündigte Dokumente werden nicht Vertragsbestandteil. Preise, Laufzeiten, Nutzungseinheiten, Module und einmalige Entgelte ergeben sich aus der angenommenen Bestellung und ihrem Preis-Snapshot.
3. Leistungsgegenstand und Mehrproviderbetrieb
Tech4Humans erbringt Beratungs-, Implementierungs-, Schulungs- und Digitalisierungsleistungen und stellt cloudbasierte digitale Mitarbeiter sowie zugehörige Software- und Kommunikationsfunktionen bereit. Umfang, Ergebnisart und Abnahmekriterien ergeben sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung.
Zur KI-Basisleistung gehört ein technisch gesteuerter Provider-Pool aus OpenAI, Microsoft Azure einschließlich Azure OpenAI, Amazon Bedrock im kommerziellen AWS Europa und Amazon Bedrock in der AWS European Sovereign Cloud in Brandenburg. Technische Verfügbarkeit, Modellfähigkeit, Regionseignung und Failover bestimmen den aktiven Verarbeitungsweg. Der Kunde genehmigt den gesamten Pool; ein Wechsel innerhalb dieses Rahmens erfordert keine erneute Einzelfallfreigabe.
Der Provider-Pool ist eine vertragliche Einsatzfreigabe. Ein Provider wird erst genutzt, wenn der betreffende technische Verarbeitungsweg intern freigegeben und verfügbar ist. Optionale Dienste wie Microsoft 365, Google Workspace, Teams, WhatsApp, Telefonie oder SMS werden nur bei gesonderter Aktivierung eingesetzt.
4. Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Ansprechpartner, Freigaben, Daten und Systemzugänge rechtzeitig bereit und prüft von ihm bereitgestellte Inhalte auf Rechtmäßigkeit. Verzögerungen und nachgewiesener Mehraufwand aus fehlender Mitwirkung können angemessen berechnet werden, soweit Tech4Humans die Folgen angezeigt und zumutbar gemindert hat.
Der Kunde schützt Zugangsdaten, beschränkt Berechtigungen nach dem Need-to-know-Prinzip und informiert Tech4Humans unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, Fehlkonfigurationen oder unzulässige Nutzungen in seinem Verantwortungsbereich.
5. Vergütung, Abrechnung und elektronische Rechnungen
Vergütung, Abrechnungsmodell, Abrechnungsintervall, Nutzungseinheiten, Einrichtungskosten und Umsatzsteuer ergeben sich aus der angenommenen Bestellung. Ohne Preisvereinbarung werden ausdrücklich beauftragte Leistungen nach nachgewiesenem Zeitaufwand zu den vor Beauftragung mitgeteilten Sätzen abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern die Bestellung nichts Abweichendes bestimmt. Tech4Humans darf Rechnungen als gesetzeskonforme E-Rechnung, als hybrides ZUGFeRD-PDF oder – während einer zulässigen Übergangsregelung und mit Zustimmung des Empfängers – als sonstige elektronische Rechnung übermitteln.
Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Pauschalen. Darüber hinaus werden nur tatsächlich entstandene und nachweisbare erforderliche Verfolgungskosten verlangt.
6. Stornierung, Kündigung und Abnahme
Für Beratungs- und Schulungstermine ist eine Stornierung bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei. Danach dürfen ein Drittel der vereinbarten Vergütung und tatsächlich unvermeidbare Kosten berechnet werden, abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs.
Bei Werk- oder Projektleistungen gelten vereinbarte Meilensteine und Abnahmekriterien. Teil- oder Schlussabnahmen dürfen nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Gesetzliche Kündigungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
Für SaaS- und Abonnementleistungen gelten ergänzend die Vertragsbedingungen für Abonnements unter https://www.tech4humans.de/subscription-terms.
7. Nutzungsrechte und KI-Ausgaben
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an vertragsgemäß bereitgestellten Arbeitsergebnissen die in der Bestellung bezeichneten Nutzungsrechte. Ohne besondere Regelung sind sie einfach, nicht übertragbar und auf interne Geschäftszwecke beschränkt. Vorbestehende Software, Standardmodule, Modelle, Prompts, Bibliotheken und allgemeines Know-how verbleiben bei der jeweils berechtigten Partei.
KI-Ausgaben können unvollständig oder unrichtig sein. Der Kunde prüft sie vor rechtlich, finanziell, sicherheitsbezogen oder personenbezogen erheblichen Verwendungen angemessen durch einen Menschen. Tech4Humans schuldet ohne ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg einer KI-Ausgabe.
8. KI-Systeme, Transparenz und unzulässige Nutzung
Digitale Mitarbeiter sind im Standardangebot für kommunikative, administrative und vorbereitende Assistenz bestimmt. Der Kunde darf sie nicht für nach dem EU AI Act verbotene Praktiken, Hochrisiko-KI-Anwendungen oder automatisierte Entscheidungen über natürliche Personen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung einsetzen.
In HR- und Bewerberprozessen ist ausschließlich assistierende Kommunikation, Vollständigkeitsprüfung, Dokumentation und Terminunterstützung zulässig. Bewertung, Ranking, Scoring, Filterung, Priorisierung, Auswahl oder Ablehnung von Bewerbern oder Beschäftigten sind vertraglich ausgeschlossen und werden von Tech4Humans funktional nicht unterstützt. Gleiches gilt für Profiling zu diesem Zweck, Aufgabenzuweisung anhand von Verhalten, Leistung oder persönlichen Eigenschaften sowie Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
Eine menschliche Schlussfreigabe erweitert diesen Zweck nicht. KI-Ausgaben dürfen Personal-, Leistungs-, Zugangs-, Risiko-, Versicherungs-, Bildungs- oder Notfallentscheidungen weder vorwegnehmen noch durch Rangfolgen, Shortlists, Ampeln, Eignungs-, Risiko- oder Prioritätsempfehlungen materiell beeinflussen.
Änderungen von Zweck, Zielgruppe, Datenquellen, Prompts, Workflows oder Integrationen werden vor einer Aktivierung rechtlich und technisch geprüft. Ergibt die Prüfung eine Hochrisiko-Einstufung, wird der Einsatz von Tech4Humans nicht angeboten, aktiviert oder unterstützt.
Tech4Humans erfüllt die eigenen Transparenzpflichten für bereitgestellte KI-Systeme. Der Kunde erfüllt die ihn als Betreiber oder Verantwortlichen treffenden Informations-, Rechtsgrundlagen-, Aufsichts- und Dokumentationspflichten. Weitere Informationen: https://www.tech4humans.de/ki-transparenz.
9. Mängelrechte und Haftung
Tech4Humans haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet Tech4Humans im vorgenannten Umfang nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, dem Kunden zumutbarer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten in ihrem Verantwortungsbereich nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Soweit Tech4Humans personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist der aktuelle AVV vor Produktivverarbeitung zwingender Bestandteil des Vertrags. Ohne dokumentierte AVV-Annahme wird keine auftragsbezogene Produktivverarbeitung aktiviert.
Der AVV enthält die genehmigten Basis- und optionalen Unterauftragsverarbeiter, Verarbeitungsorte, Transfermechanismen und technischen und organisatorischen Maßnahmen. Maßgeblich bleibt die bei Abschluss fixierte Fassung.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und personenbezogene Informationen vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung und geben sie nur an gebundene Personen weiter, die sie benötigen. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; soweit zulässig wird die andere Partei vorab informiert.
12. Höhere Gewalt und externe Störungen
Keine Partei haftet für Verzögerungen aufgrund eines bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren, außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegenden und auch durch angemessene Vorsorge nicht vermeidbaren Ereignisses. Die betroffene Partei informiert unverzüglich, begrenzt die Auswirkungen und nimmt die Leistung schnellstmöglich wieder auf. Zahlungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen bleiben bestehen.
13. Änderungen von Leistungen und Vertragsbedingungen
Tech4Humans darf technische oder organisatorische Einzelheiten aus Sicherheits-, Rechts-, Provider-, Interoperabilitäts- oder Weiterentwicklungsgründen ändern, sofern Vertragszweck, vereinbarte Kernleistung, Datenschutz und Sicherheitsniveau nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Über wesentliche nachteilige Änderungen wird mindestens 30 Tage vorher in Textform informiert.
Änderungen von Preis, Hauptleistung, Haftung, Laufzeit oder Kündigungsrechten werden nicht allein durch Schweigen wirksam. Sie bedürfen einer Vereinbarung oder eines gesetzlich zulässigen Änderungsmechanismus mit transparentem Grund, angemessener Vorankündigung und Sonderkündigungsrecht vor Wirksamwerden.
14. Laufzeit und außerordentliche Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung ergeben sich aus der Bestellung und bei Abonnements aus den Vertragsbedingungen für Abonnements. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit der wichtige Grund heilbar ist, ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Abhilfefrist zu setzen.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin nur, wenn die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen; Tech4Humans darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben oder individuell vereinbart ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz. Eine Pflicht zu einem außergerichtlichen Verfahren besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Tech4Humans GmbH
Arndtstraße 7, 12623 Berlin
www.tech4humans.de
Geschäftsführer: Torsten Heymann