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KI-Transparenz

Stand: 22.07.2026, Version 2.2

Grundsatz

Tech4Humans stellt KI-gestützte digitale Mitarbeiter und Kommunikationsassistenten als unterstützende Systeme bereit. Diese Systeme helfen bei Kommunikation, Informationsverarbeitung, Dokumentation, Zusammenfassung, Termin- und Prozessunterstützung.

Unsere Standard-Systeme sind für kommunikative, administrative und vorbereitende Assistenz bestimmt. Sie führen kein Profiling durch und sollen Entscheidungen über natürliche Personen weder treffen noch durch Rangfolgen, Empfehlungen oder andere Entscheidungssignale materiell beeinflussen. Hochrisiko-KI-Anwendungen nach EU AI Act sind ausgeschlossen.

Kennzeichnung

Wenn du direkt mit einem KI-System interagierst, weisen wir dich spätestens bei der ersten Interaktion darauf hin, sofern dies nicht bereits offensichtlich ist. Das gilt insbesondere für Webchat, WhatsApp/SMS, E-Mail-Antworten und Telefon-/Voice-Assistenten. Bei Telefonie informieren wir vor einer möglichen KI-Verarbeitung, Aufzeichnung oder Transkription.

KI-generierte Inhalte können unvollständig, fehlerhaft oder veraltet sein. Wichtige geschäftliche, rechtliche, personenbezogene oder vertragsrelevante Vorgänge erfordern menschliche Prüfung.

Die Transparenzpflichten des Art. 50 EU AI Act gelten ab 2. August 2026. Tech4Humans setzt die eigenen Pflichten als Anbieter bereitgestellter KI-Systeme um; vertragliche Kundenpflichten ersetzen oder beschränken diese Verantwortung nicht.

Kein High Risk

Der EU AI Act ordnet bestimmte KI-Systeme in Beschäftigung, Recruiting und weiteren sensiblen Bereichen als Hochrisiko-KI ein. Das ist kein pauschales gesetzliches Verbot jeder assistierenden KI-Nutzung, führt für betroffene Systeme aber zu besonders strengen Anforderungen.

Tech4Humans zieht für Entscheidungen über Menschen eine strengere Produktgrenze: Bewertung, Ranking, Scoring, Filterung, Priorisierung, Auswahl oder Ablehnung von Bewerbern oder Beschäftigten sind vertraglich ausgeschlossen und werden funktional nicht unterstützt. Gleiches gilt für Profiling zu diesem Zweck, Aufgabenzuweisung anhand von Verhalten, Leistung oder persönlichen Eigenschaften und Emotionserkennung am Arbeitsplatz.

Eine menschliche Schlussfreigabe reicht für diese Abgrenzung nicht aus: Auch KI-Ausgaben, die eine Personenentscheidung durch Shortlists, Ampeln, Eignungs-, Risiko- oder Prioritätsempfehlungen materiell beeinflussen, sind ausgeschlossen. Ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung sind außerdem nach Art. 22 DSGVO grundsätzlich eingeschränkt.

Änderungen von Zweck, Zielgruppe, Datenquellen, Prompts, Workflows oder Integrationen werden vor der Aktivierung geprüft. Ergibt diese Prüfung eine Hochrisiko-Einstufung, wird der Einsatz von Tech4Humans nicht angeboten, aktiviert oder unterstützt.

HR und Talensio

In HR- oder Bewerberkontexten dürfen Tech4Humans-Systeme ausschließlich assistieren: Bewerberfragen beantworten, freiwillig bereitgestellte Informationen erfassen, Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen, fehlende Angaben nachfragen, Termine koordinieren und Fakten mit ihren Quellen an menschliche Ansprechpartner weiterleiten.

Nicht erlaubt und nicht unterstützt: Bewerber oder Beschäftigte bewerten, ranken, scoren, filtern, priorisieren, auswählen oder ablehnen. Tech4Humans erstellt keine Eignungsprognose, analysiert keine geschützten Merkmale und erkennt keine Emotionen am Arbeitsplatz. Menschen prüfen die Unterlagen, führen Gespräche und treffen jede Personalentscheidung.

Fachliche Einsatzgrenzen

Je nach Einsatzgebiet gelten zusätzliche Produktgrenzen. Sie werden auf jeder Rollen-Landingpage konkret genannt:

  • Gesundheit: keine Diagnose, Triage, Behandlung, Rezeptfreigabe oder Notfallentscheidung durch KI.
  • Recht und Steuern: keine Rechts- oder Steuerberatung und keine verbindliche Frist-, Freigabe- oder Einreichungsentscheidung durch KI.
  • Versicherung und Finanzen: keine Produkt-, Risiko-, Deckungs-, Haftungs-, Annahme- oder Leistungsentscheidung durch KI.
  • Handwerk und Sicherheit: keine Diagnose, Notfallpriorisierung, Reparaturfreigabe oder sicherheitskritische Anleitung durch KI.
  • Immobilien: keine Auswahl-, Bonitäts-, Kündigungs-, Miet- oder Vertragsentscheidung durch KI.
  • Bildung: keine Bewertung, Rangfolge, Zulassung, Prüfungs- oder Zertifizierungsentscheidung durch KI.
  • Daten und IT: keine kritische Zugriffs-, Lösch-, Zusammenführungs- oder Sicherheitsentscheidung ohne menschliche Freigabe.

Kundenpflichten

Kunden dürfen Tech4Humans-Systeme nicht für Hochrisiko-KI-Anwendungen, verbotene KI-Praktiken oder automatisierte Entscheidungen über natürliche Personen einsetzen. Änderungen von Zweck, Zielgruppe, Datenquellen, Systemprompts, Workflows oder Integrationen dürfen den vereinbarten Assistenzzweck nicht zu einer Personenbewertung, Entscheidungsbeeinflussung oder anderen Hochrisiko-Nutzung erweitern.

Kunden bleiben in ihrem Verantwortungsbereich für Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Datenschutzhinweise, Betroffenenrechte, interne Freigaben, menschliche Aufsicht und die rechtmäßige Verwendung von KI-Ausgaben verantwortlich.

Provider

Für die KI-Basisleistung ist der vollständige Provider-Pool aus OpenAI, Microsoft Azure einschließlich Azure OpenAI, Amazon Bedrock im kommerziellen AWS Europa und Amazon Bedrock in der AWS European Sovereign Cloud in Brandenburg vertraglich freigegeben. Technische Verfügbarkeit, Modellfähigkeit, Regionseignung und Failover bestimmen, welcher Verarbeitungsweg einen Auftrag ausführt.

Google Workspace und andere Google-Dienste werden nur als gesondert aktivierte Integration genutzt, nicht als KI-Basisprovider. Telnyx ist ein Telefonie- und SMS-Transportdienst, kein KI-Provider. Details zu Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Unterauftragsverarbeitern stehen in unserer Datenschutzerklärung, im AVV und unter Data Act.

Kontakt

Fragen zum KI-Einsatz, zur Transparenz oder zu einer menschlichen Prüfung richtest du bitte an mail@tech4humans.de.