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DigitalInvest KMU Saarland
Fördert angepasste Unternehmenssoftware, KI-Anwendungen und ihre Einführung.
Antrag möglich
Antragsportal nFMI ist offen. Richtlinie bis 31. Dezember 2028; Haushalt vorbehalten.
Was soll in deinem Unternehmen einfacher werden? Auch eine erste Idee reicht. Mit Luna kannst du daraus passende Maßnahmen und Fördermöglichkeiten entwickeln.
Wähle den Förderzweig und nenne dein geplantes Budget. Daraus zeigen wir ein unverbindliches Rechenbeispiel.
Das Wichtigste
Passt das Programm zu deinem Vorhaben?
- Für wen?
- Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland; bestimmte Freiberufe und Einrichtungen sind ausgeschlossen.
- Was wird gefördert?
- Einführung individuell angepasster ERP-, CRM- oder DMS-Lösungen; Betriebliche KI-Anwendungen mit erheblichem digitalem Fortschritt; Datenmigration und notwendige Systemschulung
- Wie hoch ist die Förderung?
- Kleine Unternehmen bis 50 %, mittlere bis 30 %. Basis maximal 12.500 €, Plus maximal 20.000 €; Unternehmensgesamtgrenze 20.000 €. Förderfähige Nettokosten 3.000–200.000 €.
- Wann beantragen?
- Kundenantrag über nFMI vor verbindlicher Angebotsannahme. Start nach Zuwendungsbescheid, früher nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
- Wann darfst du beginnen?
- Auftragserteilung gilt als Beginn; sie darf vor Antrag nicht erfolgen. Durchführung grundsätzlich erst nach Förderbescheid.
- Wann bekommst du Geld?
- Kunde finanziert vollständig vor; Auszahlung in einer Summe nach Abschluss, Mittelanforderung und Verwendungsnachweis.
- So unterstützen wir dich
- Wir planen die technische Lösung mit dir und erstellen ein Angebot mit klaren Leistungen und Kosten. Wir beschreiben, wie die Lösung eure Arbeitsabläufe digital verbessert.
- Dein nächster Schritt
- Wir klären deine Ziele und die passenden technischen Leistungen. Dein Unternehmen reicht den Förderantrag im nFMI-Portal ein.
Vor der Beauftragung müssen die erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls Vergleichsangebote vorliegen.
Wann passt dieses Programm nicht?
- Reine Beratung und einfache Standardwebsites oder Webshops sind ausgeschlossen.
- Vor Antrag angenommene Angebote oder vergebene Aufträge sind schädlich.
- Freie Berufe nach § 18 EStG und bestimmte medizinische Einrichtungen sind ausgeschlossen.
Förderung und Zahlung werden von der zuständigen Stelle entschieden. Die genannten Höchstbeträge sind keine Zusage für dein Projekt.
Nächster Schritt
Was möchtest du in deinem Unternehmen verbessern?
Beschreib uns deine Situation oder eine erste Idee. Wir klären mit dir die passende Leistung, die Fördervoraussetzungen und den möglichen Start. Deine bisherigen Angaben nehmen wir ins Gespräch mit.
Häufige Fragen
Wer bekommt die Förderung?
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland; bestimmte Freiberufe und Einrichtungen sind ausgeschlossen.
Wann darf ich starten?
Auftragserteilung gilt als Beginn; sie darf vor Antrag nicht erfolgen. Durchführung grundsätzlich erst nach Förderbescheid.
Wann fließt Geld?
Kunde finanziert vollständig vor; Auszahlung in einer Summe nach Abschluss, Mittelanforderung und Verwendungsnachweis.
Amtliche Quellen
Stand der Förderinformationen: 2026-10-18. Maßgeblich sind die aktuellen Unterlagen der Förderstelle.