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Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg 2026

Fördert berufliche Weiterbildung von Brandenburger Beschäftigten und Unternehmen in zwei getrennten Antragszweigen.

Antrag möglich

Anträge sind möglich; der konkrete Kurs muss vor verbindlicher Buchung beantragt werden. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2027.

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Das Wichtigste

Passt das Programm zu deinem Vorhaben?

Für wen?
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg sowie Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg oder Arbeitsvertrag bei einem berechtigten Brandenburger Arbeitgeber. Im Unternehmenszweig auch mitarbeitende Inhaber, Freiberufler und Einzelunternehmer mit dem erforderlichen Brandenburger Steuer- oder Arbeitgeberbezug.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildung mit eigenständigem Lernziel; KI- und Digitalisierungskompetenzen über eine reine Produkteinweisung hinaus
Wie hoch ist die Förderung?
Unternehmenszweig: bis 50 %, mindestens 1.000 € Zuschuss. Individueller Bildungsscheck für Beschäftigte: 60 %, mindestens 500 € Zuschuss je Antrag; kein pauschaler Höchstbetrag in Nr. 2.1.3.5.
Wann beantragen?
Unternehmen stellt den Antrag bei der ILB vor verbindlicher Buchung. Nach elektronischer Eingangsbestätigung kann es auf eigenes Risiko starten.
Wann darfst du beginnen?
Verbindliche Anmeldung und Beginn erst nach Antragseingangsbestätigung.
Wann bekommst du Geld?
Das Unternehmen bezahlt den Kurs zunächst; Auszahlung nach Abschluss und geprüftem Nachweis.
So unterstützen wir dich
Wir stimmen die Lernziele mit dir ab und planen die Weiterbildung an passenden Praxisaufgaben. Du erhältst ein Kursangebot mit Inhalten, Umfang, Preis und den nötigen Angaben zu Lehrperson und Teilnahme.
Dein nächster Schritt
Wir wählen gemeinsam den passenden Kurs und prüfen die Voraussetzungen. Du stellst den Antrag bei der ILB; wir bereiten die Angaben zu unserem Kurs vor.

Vor der Beauftragung müssen die erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls Vergleichsangebote vorliegen.

Wann passt dieses Programm nicht?
  • Bereits verbindlich gebuchte oder begonnene Kurse sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Reine Produkteinweisung, Pflichtschulung und Unternehmensberatung sind keine eigenständige Weiterbildung.

Förderung und Zahlung werden von der zuständigen Stelle entschieden. Die genannten Höchstbeträge sind keine Zusage für dein Projekt.

Unsere KI-Weiterbildungen

Vom sicheren Einstieg zum nächsten Schritt.

Live online, an eigenen Praxisaufgaben und mit persönlicher Lernbegleitung. Für bis zu sechs Teilnehmende je Unternehmen.

Einsteigerkurs

KI im Arbeitsalltag sicher anwenden

Praxisnaher KI-Einstieg für dein Team – sicher anwenden und eigene Aufgaben leichter erledigen.

  • 3 × 120 Minuten Live-Schulung
  • Mit Fragenrunden und individuellem Lernsupport
  • 3.900 € netto pro Paket

Fortgeschrittene · Teil 1

Arbeitsabläufe mit KI gezielt verbessern

KI-Kenntnisse vertiefen und anspruchsvollere Arbeitsaufgaben gezielt verbessern.

  • 3 × 120 Minuten Live-Schulung
  • Mit Fragenrunden und individuellem Lernsupport
  • Preis auf Anfrage

Wir unterstützen bei der Antragsvorbereitung. Die ILB entscheidet über die Anerkennung des Kurses und den Zuschuss. Weitere Aufbaukurse können anschließen.

Nächster Schritt

Was möchtest du in deinem Unternehmen verbessern?

Beschreib uns deine Situation oder eine erste Idee. Wir klären mit dir die passende Leistung, die Fördervoraussetzungen und den möglichen Start. Deine bisherigen Angaben nehmen wir ins Gespräch mit.

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Häufige Fragen

Wer bekommt die Förderung?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg sowie Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg oder Arbeitsvertrag bei einem berechtigten Brandenburger Arbeitgeber. Im Unternehmenszweig auch mitarbeitende Inhaber, Freiberufler und Einzelunternehmer mit dem erforderlichen Brandenburger Steuer- oder Arbeitgeberbezug.

Wann darf ich starten?

Verbindliche Anmeldung und Beginn erst nach Antragseingangsbestätigung.

Wann fließt Geld?

Das Unternehmen bezahlt den Kurs zunächst; Auszahlung nach Abschluss und geprüftem Nachweis.

Amtliche Quellen

Stand der Förderinformationen: 2026-10-18. Maßgeblich sind die aktuellen Unterlagen der Förderstelle.

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