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BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Zuschuss zu konzeptioneller Einzelberatung für KMU, etwa zu Geschäftsmodell, Organisation oder digitalen Prozessen. Umsetzung und Schulungen zählen nicht als geförderte Beratung.

Antrag möglich

Anträge nach geltender Richtlinie nur bis 31. Dezember 2026; keine Fortsetzung für 2027 belegt. Anbieter muss vor Kundenvorhaben beim BAFA als Beratungsunternehmen gelistet sein.

Unsere BAFA-Registrierung ist noch ungeprüft. Bevor du uns für eine geförderte Beratung beauftragst, muss unser eigener Eintrag bestätigt sein.

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Das Wichtigste

Passt das Programm zu deinem Vorhaben?

Für wen?
Rechtlich selbstständige KMU und Angehörige freier Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland; EU-KMU- und De-minimis-Regeln.
Was wird gefördert?
Individuelle konzeptionelle Beratung zur Unternehmensführung und Organisation; Beratung zu digitalen Geschäftsprozessen oder Geschäftsmodellen als Unternehmensberatung
Wie hoch ist die Förderung?
Berlin, alte Länder und Region Leipzig: 50 % von höchstens 3.500 € förderfähigem Netto-Beratungshonorar, höchstens 1.750 €. Übrige neue Länder sowie Region Lüneburg und Trier: 80 %, höchstens 2.800 €. Höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf bis 31.12.2026.
Wann beantragen?
Kunde stellt Online-Antrag über eine BAFA-Leitstelle. Beratungsvertrag und Beratung erst nach schriftlichem Informationsschreiben der Leitstelle; bei jungen Unternehmen im ersten Jahr zusätzlich kostenloses Informationsgespräch mit Regionalpartner.
Wann darfst du beginnen?
Beratungsvertrag oder Beratungsbeginn vor schriftlichem Informationsschreiben der Leitstelle schließen die Förderung aus.
Wann bekommst du Geld?
Kunde zahlt das vollständige Beratungshonorar; nach Beratung werden innerhalb von sechs Monaten ab Informationsschreiben Bericht, Rechnung, Kontoauszug und weitere Nachweise eingereicht. BAFA zahlt nach Prüfung an den Kunden.
So unterstützen wir dich
Wir klären deinen Beratungsbedarf und prüfen zuerst unsere eigene BAFA-Registrierung. Eine geförderte Beratung durch uns kommt erst infrage, wenn die erforderliche Registrierung bestätigt ist.
Dein nächster Schritt
Besprich mit uns, welche Entscheidung oder welchen Ablauf du verbessern möchtest. Wir klären zuerst den Anbieterzugang und anschließend die Antragsschritte über eine BAFA-Leitstelle.

Vor der Beauftragung müssen die erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls Vergleichsangebote vorliegen.

Wann passt dieses Programm nicht?
  • Nicht gelistete Beratungsunternehmen und freie Unterauftragnehmer fremder registrierter Firmen sind ausgeschlossen.
  • IT-Umsetzung, Verkauf und Schulung sind nicht die geförderte konzeptionelle Einzelberatung.
  • Beratungsvertrag oder Beginn vor dem Informationsschreiben ist förderschädlich.

Förderung und Zahlung werden von der zuständigen Stelle entschieden. Die genannten Höchstbeträge sind keine Zusage für dein Projekt.

Nächster Schritt

Was möchtest du in deinem Unternehmen verbessern?

Beschreib uns deine Situation oder eine erste Idee. Wir klären mit dir die passende Leistung, die Fördervoraussetzungen und den möglichen Start. Deine bisherigen Angaben nehmen wir ins Gespräch mit.

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Häufige Fragen

Wer bekommt die Förderung?

Rechtlich selbstständige KMU und Angehörige freier Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland; EU-KMU- und De-minimis-Regeln.

Wann darf ich starten?

Beratungsvertrag oder Beratungsbeginn vor schriftlichem Informationsschreiben der Leitstelle schließen die Förderung aus.

Wann fließt Geld?

Kunde zahlt das vollständige Beratungshonorar; nach Beratung werden innerhalb von sechs Monaten ab Informationsschreiben Bericht, Rechnung, Kontoauszug und weitere Nachweise eingereicht. BAFA zahlt nach Prüfung an den Kunden.

Amtliche Quellen

Stand der Förderinformationen: 2026-10-18. Maßgeblich sind die aktuellen Unterlagen der Förderstelle.

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