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MID – Digitale Prozesse NRW

Festbetragszuschuss für externe Beratung zur Digitalisierung interner Abläufe.

Geplanter Start

Neuer begrenzter Aufruf ab 19. Oktober 2026, 10 Uhr; Ende bei Mittelverbrauch, spätestens 15. Dezember 2026.

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Das Wichtigste

Passt das Programm zu deinem Vorhaben?

Für wen?
KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?
IST-Analyse interner Prozesse; SOLL-Konzeption digitaler Abläufe; Softwareauswahl und Implementierungsbegleitung als Beratung
Wie hoch ist die Förderung?
Festbetrag 500 € je Beratungstag für zehn bis dreißig Tage, maximal 15.000 €; keine pauschale Förderquote.
Wann beantragen?
Kundenantrag mit gültigem Angebot im NRW.BANK-Portal während des Aufrufs; erst nach Bewilligung starten.
Wann darfst du beginnen?
Vor Erteilung des Zuwendungsbescheids darf das Vorhaben nicht begonnen werden.
Wann bekommst du Geld?
Festbetrag in einer Summe, sobald der Bescheid bestandskräftig ist; ordnungsgemäße Beratung und spätere Nachweise bleiben Pflicht.
So unterstützen wir dich
Wir prüfen mit dir, welche Arbeitsabläufe von einer eigenständigen Prozessberatung profitieren. Das Beratungsangebot beschreibt den heutigen Zustand, das Ziel und die Ergebnisse für einen Umfang von 10 bis 30 Beratungstagen.
Dein nächster Schritt
Erzähl uns, welche Abläufe du verbessern möchtest. Gemeinsam prüfen wir, ob eine Prozessberatung und das Antragsfenster zu deinem Zeitplan passen.

Vor der Beauftragung müssen die erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls Vergleichsangebote vorliegen.

Wann passt dieses Programm nicht?
  • Software-, Hardware- und Lizenzkauf sowie reine Trainings sind nicht förderfähig.
  • Beratungsbeginn vor Bewilligung schließt die Förderung aus.

Förderung und Zahlung werden von der zuständigen Stelle entschieden. Die genannten Höchstbeträge sind keine Zusage für dein Projekt.

Nächster Schritt

Was möchtest du in deinem Unternehmen verbessern?

Beschreib uns deine Situation oder eine erste Idee. Wir klären mit dir die passende Leistung, die Fördervoraussetzungen und den möglichen Start. Deine bisherigen Angaben nehmen wir ins Gespräch mit.

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Häufige Fragen

Wer bekommt die Förderung?

KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Wann darf ich starten?

Vor Erteilung des Zuwendungsbescheids darf das Vorhaben nicht begonnen werden.

Wann fließt Geld?

Festbetrag in einer Summe, sobald der Bescheid bestandskräftig ist; ordnungsgemäße Beratung und spätere Nachweise bleiben Pflicht.

Amtliche Quellen

Stand der Förderinformationen: 2026-10-18. Maßgeblich sind die aktuellen Unterlagen der Förderstelle.

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